Schulungen

Auslöser oder Anlässe für eine Unterweisung

Erstunterweisung

  • Einstellung oder Versetzung von Mitarbeitenden
  • Veränderungen im Aufgabenbereich
  • Veränderungen in den Arbeitsabläufen

Situationsabhängige Unterweisung aus besonderem Anlass

  • Ergebnisse von Betriebsbesichtigungen
  • Unfälle, Beinaheunfälle sowie Schadensereignisse
  • Festgestelltes sicherheits- und gesundheitswidriges Verhalten

Regelmäßige Unterweisung als Auffrischung

  • Anstehende Wiederholung (mindestens jährlich, bei Jugendlichen halbjährlich)

Unsere Schulungen, Unterweisungen  und Trainings sind praxisbezogen und können bei uns am Standort in 27777 Ganderkesee, Industriepark 7, oder aber auch bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden, um Kosten zu optimieren und Ausfallzeiten so gering wie möglich zu halten.

Die jeweiligen Schulungszeiten sind individuell von der Anzahl, den Vorkenntnissen und dem Verständnis der Teilnehmer abhängig. Kontaktieren Sie uns gerne für ein individuelles Angebot.
Bei Schulungen, zu welchen es vorgegebene Zeiten gibt, sind diese gesondert aufgeführt.
An unserem Standort in Ganderkesee ist die Teilnehmerzahl aktuell auf maximal acht begrenzt.
Das Schulungsangebot geht von A wie Anschlagen bis Z wie Zurren.

Anschlagen von Lasten

Durch theoretische und praktische Übungen werden u. a. folgende Kenntnisse nach
DGUV-V1, DGUV-R-100-500, DGUV-I-209-013 vermittelt:

  • Rechtliche Grundlagen
    Arbeitsschutzvorschriften.- Regeln- und Informationen
  • Physikalische Grundlagen
  • Anschlagmittel und geeignete Auswahl
  • Arten des Anschlagens
  • Sichtprüfung Anschlagmittel
  • Ablegereife
Befähigte Person zum Prüfen von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln

Durch theoretische und praktische Übungen werden u. a. folgende Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt:

  • Nationale und internationale Rechtsvorschriften, Betriebssicherheits-
    verordnung, Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
  • Arbeitsschutzvorschriften, DIN-Normen
  • Unfallverhütungsvorschriften DGUV-V1, DGUV-R-100-500
  • Grundsätze für die Prüfung von Anschlag,- und Lastaufnahmemitteln
  • Bauelemente, sicherheitstechnische Einrichtungen
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten von sachkundigen Personen zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln
  • Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln
  • Begutachtung und Besprechung verschiedener Geräte/ Komponenten
  • Theoretische und praktische Prüfung der Lerninhalte

Ohne Rissfreiheitsprüfung von Ketten

Grundlagen elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Gemäß DIN VDE 0105-100, die Schulung behandelt die folgenden Schulungsinhalte:

  • Rechtliche Verantwortung von Unternehmen, Führungskräften und elektrotechnisch unterwiesenen Personen
  • Unfallverhütungsvorschriften DGUV- V1, DGUV- V3, DIN VDE 0105 Teil 100, VDE 0701/0702
  • Elektronische Grundlagen
  • Gefahren des elektrischen Stroms
  • Zulässige Tätigkeiten der elektrotechnisch unterwiesenen Person
  • Schutzmaßnahmen (die 5 Sicherheitsregeln) und PSAgS
  • Theoretische Prüfung der Lerninhalte

Die Unterweisung ist durch die Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich (schriftliche Bestellung) in Verantwortung des Arbeitgebers abzuschließen.

Ladungssicherung

Durch theoretische und praktische Übungen werden u. a. folgende Kenntnisse nach
DGUV-V1, DGUV-R-100-500, DGUV-I-209-013, DGUV-I-209-021 vermittelt:

  • Rechtliche Grundlagen
    Arbeitsschutzvorschriften, Grundsätze, Regeln und Informationen
  • Physikalische Grundlagen
  • Anschlagmittel und geeignete Auswahl
  • Arten des Anschlagen
  • Aufgaben der Ladungssicherung
  • Belastungstabelle
  • Theoretische und praktische Prüfung der Lerninhalte
Manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten

Durch theoretische und praktische Übungen werden u. a. folgende Kenntnisse nach
Lasthandhabungsverordnung, DGUV-I-208-033, AMR 13.2 vermittelt:

  • Vorhandene Hilfsmittel nutzen
  • Richtiges Heben und Absetzen
  • Lasten körpernah und gleichmäßig verteilt tragen, Schwerpunkte von Lasten beachten
  • Verdrehungen und ruckartige Bewegungen meiden
  • Richtiges Tragen in der Gruppe, Kommunikation
  • Unterstützung
  • Freie Sicht, Stolpergefahren
  • Schutzausrüstung (PSA)
  • Praktische Übungen
  • Theoretische und praktische Prüfung der Lerninhalte
Arbeiten in engen Räumen

Aufsichtführende nach Kap. 4.1.4 DGUV Regel 113-004 „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen"

  • Besondere Gefährdungen bei Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen
  • DGUV Regel 113-004, Technische Regeln Gefahrstoffe (TRGS)
  • Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und organisatorische Maßnahmen
  • Rettungs- und Notfallmaßnahmen
  • Lüftungstechnische Maßnahmen
  • PSA für Atemschutz auswählen und einsetzen
  • Brand- und Explosionsschutz

Diese Schulung befähigt nicht zum Freimessen.

Benutzung der PSAgA sowie Retten aus Höhen und Tiefen mit PSAgA

Durch theoretische und praktische Übungen werden u. a. folgende Kenntnisse nach
DGUV-R 112-198, DGUV-R 112-199 und DGUV-I 203-007 vermittelt:

  • Grundlagen PSA und PSAgA
  • Grundlagen Sicherheitstheorie
  • Unfallverhütungsvorschriften DGUV-V1, DGUV-V3, DGUV-R 112-198/199
  • Materialkunde, Materialaufbewahrung und Gebrauchsdauer (Ablegereife)
  • Praktische Übungen mit Auffangsystemen und der Benutzung von Steigschutzeinrichtungen
  • Rettungsübungen aus Steigschutzsystemen und Auffangsystemen
  • Handhabung und Abseilübungen mit selbstbremsendem Abseilgerät

Die Inhalte können auch einzeln nach 198 oder 199 gebucht werden
Die Schulung bieten wir mit diversen Höhenrettungs- und Abseilgeräten an.
Auf Wunsch können wir die entsprechende PSAgA zur Verfügung stellen.
Voraussetzungen zur Teilnahme: Aktuell gültige Erste- Hilfe Schulung nach DGUV oder gleichwertig, mindestens 18 Jahre alt sowie einen Nachweis der Tauglichkeit Arbeiten mit Absturzgefahr/ Arbeiten in großer Höhe.

Befähigte Person zur Prüfung von PSAgA/RA in Unternehmen

Durch theoretische und praktische Übungen werden u. a. folgende Kenntnisse vermittelt:

  • Nationale und internationale Rechtsvorschriften, Betriebssicherheitsverordnung,
    Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik
  • Arbeitsschutzvorschriften, DIN-Normen
  • Unfallverhütungsvorschriften DGUV-V1, DGUV-R-100-500, DGUV-G-312-906, TRBS 1203
  • Grundsätze für die Prüfung von PSAgA
  • Bauelemente, sicherheitstechnische Einrichtungen
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten von sachkundigen Personen
  • Theoretische und praktische Einweisung in die Prüfung
  • Begutachtung und Besprechung verschiedener Geräte/ Komponenten
  • Theoretische und praktische Prüfung der Lerninhalte

Die Dauer der durch die BGHM freigegebenen Ausbildung beträgt 3 Tage.
Die Prüfungsordnung sowie der Rahmenlehrplan werden bei erteiltem Auftrag vor Schulungsbeginn übermittelt.

Befähigung zum Prüfen von Gerüsten durch den Gerüstnutzer

Durch theoretische und praktische Übungen werden u. a. folgende Kenntnisse nach
DGUV Information 201-011 vermittelt:

  • Arbeitsschutzsysteme in Deutschland und geltendes Regelwerk
  • DGUV Vorschrift 1
  • Betriebssicherheitsverordnung, Technische Regeln Betriebssicherheit TRBS 1203 und 2121
  • DIN- Normen und Gerüstbau
  • DIN 4420, Teil 1 bis 3, DIN EN 1004 und DIN EN 12811
  • Arten der Gerüste nach Verwendungszweck und Bauart
  • Arbeits- und Schutzgerüste
  • Kennzeichnung der Gerüste
  • Aufgaben des Gerüstherstellers und Gerüstnutzer
  • Prüfung und Freigabe von Gerüsten
  • TRBS 2121
  • Prüfgrundlagen, Checklisten, Prüfprotokolle
  • Durchführung und Freigabe
  • Theoretische und praktische Prüfung der Lerninhalte
Befähigte Person zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen

Durch theoretische und praktische Übungen werden u. a. folgende Kenntnisse vermittelt:

  • Nationale und internationale Rechtsvorschriften, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik wie TRBS 1203, TRBS 2111, TRBS 2121
  • Arbeitsschutzvorschriften, DIN-Normen, insbesondere DIN EN 280/ 795
  • Unfallverhütungsvorschriften DGUV A1/ A3
  • DGUV-R-100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel 2.10 „Hebebühnen“
  • DGUV-I-208-019, DGUV-G-308-007, DGUV-G-308-008
  • Bauelemente, sicherheitstechnische Einrichtungen, Steuerung, Notablass
  • Tägliche Prüfung vor der Benutzung
  • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Bauarten
  • Aufstellen und Inbetriebnahme am Einsatzort
  • Theoretische und praktische Prüfung in der sicheren Bedienung von Hubarbeitsbühnen
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator SiGeKo nach Baustellenverordnung

Durch theoretische und praktische Übungen werden u. a. Kenntnisse nach RAB 30, Teil B und C vermittelt, zudem werden die Inhalte der RAB 10, RAB 31, RAB 32 und RAB 33 besprochen

  • Arbeitsschutzgesetz und Baustellenverordnung
  • Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem
  • Unfallverhütungsvorschriften DGUV V1, Grundsätze der Prävention
  • Bauelemente, sicherheitstechnische Einrichtungen
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten von SiGeKo
  • Organisation des Arbeitsschutzes auf Baustellen
  • Planung, Inhalt und Aufbau eines SiGe-Planes sowie Erstellung eines SiGe-Planes
  • Erstellung der Unterlage(n)
  • Theoretische Prüfung der Lerninhalte

Die Prüfungsordnung sowie der Rahmenlehrplan werden bei erteiltem Auftrag vor Schulungsbeginn übermittelt.

Fremdfirmenkoordinator

Durch theoretische Ausbildung und Übungen werden u. a. Kenntnisse nach
Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, DGUV- Vorschrift 1, Gefahrstoffverordnung vermittelt:

In fast jedem Unternehmen werden Fremdfirmen oder auch Kontraktoren eingesetzt.
Um einen rechtssicheren Umgang mit Fremdfirmen gewährleisten zu können, werden Fremdfirmenkoordinatoren benötigt. Die Aufgaben der Prävention stehen hier im Vordergrund.
Die Rechte und Pflichten sowie die Stellung des Fremdfirmenkoordinators werden vermittelt.
Die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Vorschrift 1 fordern vom Auftraggeber, die Fremdfirmen in die örtlichen Gegebenheiten des Betriebes und in die Unfallrisiken einzuweisen.

Diese Schulung bieten wir auch als Online- Schulung an.

Sicherheitsbeauftragte SiBe

Durch theoretische und praktische Übungen werden u. a. Kenntnisse nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung vermittelt:

  • Arbeitsschutzgesetz und Baustellenverordnung
  • Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem
  • Unfallverhütungsvorschriften DGUV V1, Grundsätze der Prävention
  • Bauelemente, sicherheitstechnische Einrichtungen
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten
  • Konfliktlösungen
  • Organisation des Arbeitsschutzes auf Baustellen
  • Theoretische Prüfung der Lerninhalte

Diese Schulung bieten wir auch als Online- Schulung an.

Spezifische Unterweisungen auf Ihre Bedürfnisse ausgerichet

Ob bei Neueinstellung, Veränderung der bekannten Arbeitsverfahren, oder als Wiederholungsunterweisung.
In dieser Unterweisung werden Themen nach Ihren Bedürfnissen leicht verständlich vermittelt.
Teilnehmer werden sensibilisiert und das Verständnis des Arbeits- und Umweltschutzes vertieft. Inhalte sind u. a.

  • Arbeitssicherheit, allgemeines
  • Organisation der Ersten- Hilfe
  • Brandschutz
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA, PSAgA und PSAgS)
  • Neu - Die ordnungsgemäße Verwendung von Hygiene- Masken
  • Arbeiten im Lärmbereich, die ordnungsgemäße Verwendung von Gehörschutz
  • Umgang mit Handwerkzeugen und Geräten
  • Strahlarbeiten
  • Beschichtungsarbeiten
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • Leitern und Gerüste
  • Elektrische Geräte, Anlagen und Betriebsmittel, arbeitstägliche Prüfung und die sichere Verwendung
  • Anschlagen von Lasten
  • Sicherer Umgang mit Kranen, Bühnen und Flurförderzeugen
  • Umgang mit Abfällen
  • Umweltschutz

Diese Schulung bieten wir auch als Online-Schulung an.